2. Ausschreibungsrunde Wind an Land gestartet
Gebote für die zweite Ausschreibung neuer Windenergieanlagen an Land können ab sofort bis zum 1. August 2017 (24:00 Uhr) abgeben werden. Das Ausschreibungsvolumen in der jetzigen Runde beträgt 1.000 Megawatt, wovon maximal 322 MW an Gebote innerhalb des Netzausbaugebiets vergeben werden dürfen.
Teilnahmevoraussetzung für Gebote in der jetzigen Runde ist grundsätzlich, dass die Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt und die Genehmigung spätestens bis 11. Juli 2017 im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registriert wurde. Die Bundesnetzagentur gibt zeitnah nach Ablauf der Meldefrist den Umfang der gemeldeten Anlagenleistung bekannt.
Die Bundesnetzagentur hat zudem ein Hinweispapier herausgegeben, in dem potentielle Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden.
Die aktuelle Ausschreibung mit sämtlichen Formularen ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dort findet sich auch eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens einschließlich der Besonderheiten für Bürgerenergiegesellschaften und deren Zuschläge.
Weiterführende Informationen:
- Bundesnetzagentur (2017): Bekanntmachung der 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land