Anknüpfungspunkte für Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie

10.02.2015

Neue Studie zu möglichen Präqualifikationsbedingungen aus dem Planungs- und Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen an Land erschienen.

Die Förderung Erneuerbare-Energien-Anlagen soll spätestens im Jahr 2017 über ein Ausschreibungsverfahren erfolgen. Mit der Würzburger Studie Planungs- und genehmigungsrechtliche Anknüpfungspunkte als materielle Präqualifikationsmerkmale einer Ausschreibung für Windenergie an Land im „EEG 3.0“ unterstützt die Stiftung Umweltenergierecht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Erstellung einer Marktanalyse zum gegenwärtigen Stand des Windenergieausbaus.

Die Würzburger Studie weist auf die rechtlichen Unterschiede zwischen Photovoltaik und Windenergie hin und soll als Diskussionsgrundlage für die Bestimmung möglicher Präqualifikationsbedingungen aus dem Planungs- und Genehmigungsrecht für die Windenergie an Land dienen. Damit soll sie den weiteren politischen Entscheidungsprozess rechtswissenschaftlich unterstützen.

Ende Januar hatte die FA Wind bereits eine Analyse der Dauer und Kosten der Windenergieprojektierung publiziert, die ebenfalls als Grundlage für die Marktanalyse des BMWi dient.

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