Umsetzung der Flächenbeitragswerte

20.07.2023

Tabelle gibt Überblick über Herangehensweisen der Bundesländer zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.

Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, hat der Bundesgesetzgeber das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen, im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgeschrieben. Die Bundesländer sind demnach verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen, wie die Ziele des Gesetzes auf ihren Fläche erfüllt werden sollen.

Die FA Wind stellt in einer Übersicht die bisher veröffentlichten Beschlüsse in den einzelnen Ländern zur Umsetzung der Flächenbeitragswerte zusammen. Die Tabelle enthält auch Angaben, beispielsweise aus Gesetzesentwürfen, die noch keine finale Länderentscheidung darstellen. Diese Informationen sind entsprechend gekennzeichnet.

Die tabellarische Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

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