Fachagentur Windenergie
Newsletter der Fachagentur Windenergie an Land e.V.
04/2016 - Ausgabe Juli

Sehr geehrte Abonnentin,
sehr geehrter Abonnent,

wir freuen uns sehr, Sie mit unserem Newsletter über aktuelle Entwicklungen im Bereich Windenergie an Land informieren zu können.

In dieser Ausgabe lesen Sie folgende Beiträge:

Vorwort

Bundestag beschließt EEG 2017

KNE nimmt Arbeit auf

PROGRESS: Abschlussbericht veröffentlicht

Flugverhalten von Fledermäusen

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Ausbauzahlen

Neuigkeiten unserer Mitglieder

In eigener Sache

Publikationen der FA Wind

Veranstaltungen der FA Wind

Rückblick auf vergangene Veranstaltungen

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

© Holger Bedurke, 2014

die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat mit der Fachkonferenz „Zukunft Windenergie: Paris – Berlin – Steinfurt“ das Projekt „Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und für einen umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land“ nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen. Ich danke allen sehr herzlich, die uns mit Rat
und Tat in dieser Zeit unterstützt haben!

Im Juli ist ein neues Vorhaben gestartet, das sich insbesondere mit den sich aus der jüngsten EEG-Reform ergebenden Herausforderungen intensiv beschäftigen wird. Unter dem Titel „Förderung der kosteneffizienten Nutzung der Windenergie an Land insbesondere im Kontext der geplanten Ausschreibungen“ wird die FA Wind eine ganze Reihe von Aktivitäten anbieten und, wie bisher auch, Mitglieder und externe Expertinnen und Experten in die Arbeit einbinden. Damit will die FA Wind sicherstellen, dass ein großer Erfahrungsschatz in die unabhängige und allparteiliche Bearbeitung der Aufgabenstellungen einfließt.

Ich bitte Sie daher, unsere Arbeit in der nächsten Phase der Energiewende weiter konstruktiv zu begleiten und freue mich, wie das gesamte Team auch, auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Einen angenehmen Sommer und gute Erholung wünscht Ihnen

Ihr

Axel Tscherniak
Geschäftsführer

Bundestag beschließt EEG 2017

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Das „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“, kurz: EEG 2017, sieht im Wesentlichen vor, dass der Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien zukünftig eine entscheidende Rolle spielen soll. Hierfür wird das jährliche Zubauvolumen für Windenergie-, Solar- und Biomasseanlagen begrenzt und die Vergütungshöhe für Strom aus Neuanlagen über Auktionen festgelegt.

KNE nimmt Arbeit auf

Am 1. Juli 2016 hat das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nach zweijähriger Aufbauphase seine Arbeit als gGmbH aufgenommen. Das vom Bundesumweltministerium geförderte Kompetenzzentrum soll die relevanten Akteure dabei unterstützen, gemeinsam zukunftsfähige Lösungen im Spannungsfeld Naturschutz und Energiewende zu erarbeiten. Als Trägerin der Einrichtung wurde die Michael Otto Stiftung für Umweltschutz ausgewählt.

PROGRESS: Abschlussbericht veröffentlicht

© lichtkunst.73 / pixelio.de

Das Forschungsvorhaben „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen“, kurz: „PROGRESS“ hat über einen Zeitraum von drei Jahren in mehreren norddeutschen Bundesländern Kollisionsraten von Vögeln an Windenergieanlagen ermittelt.

Im Juni 2016 wurde das Verbundvorhaben erfolgreich abgeschlossen und der Schlussbericht nun veröffentlicht.

Die FA Wind plant im Herbst eine Veranstaltung zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Forschungsvorhabens mit betroffenen Akteuren. Mehr Informationen finden Sie demnächst auf unserer Website.

Pilotstudie zum Flugverhalten von Fledermäusen

Windenergieanlagen können für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn diese in ihren nächtlichen Flügen in den Rotorbereich gelangen. In einer Pilotstudie haben nun Forscher des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung den nächtlichen Flug des einheimischen Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) beobachtet. Dazu wurden in einem Waldstück in Brandenburg, welches von Agrarland und mehreren Windparks umgeben ist, Fledermäuse mit GPS-Sendern bestückt und Daten zum Verhalten von männlichen und weiblichen Fledermäusen gesammelt. Ziel der Studie war es, zu ermitteln, wie sich Fledermäuse in der Nähe von WEA verhalten, in welchen Lebensräumen und Höhen sie bevorzugt ihre Beute jagen und welche Distanzen sie dabei zurücklegen.

Aktuelle Entscheidungen

© BillionPhotos.com - Fotolia.com

BVerwG: Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Entscheidung nach § 18a Abs. 1 LuftVG

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am
7. April 2016 zum Konflikt zwischen Windenergieanlagen und Flugsicherungseinrichtungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) – hier des DVOR Leine – entschieden. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor. In dem Urteil (Az. 4 C 1.15) hat der 4. Senat die Revision des Klägers gegen das Urteil des OVG Lüneburg zurückgewiesen und die Versagung eines Genehmigungsvorbescheides für die geplante Windenergieanlage bestätigt.

Zunächst hat das BVerwG festgehalten, dass die dem Bundesamt für Flugsicherung (BAF) nach § 18a Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) obliegende Entscheidung, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können, kein Verwaltungsakt ist.

Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, wann ein Bauverbot nach § 18a Abs. 1 LuftVG angenommen werden kann. Das BVerwG hat nun geurteilt, dass für ein Bauverbot die Möglichkeit einer Störung ausreiche.

Für diese Beurteilung stehe dem BAF jedoch keine umfassende Einschätzungsprärogative zu. Lasse sich die Möglichkeit einer Störung – wie im vorliegenden Fall – jedoch nicht eindeutig anhand der ICAO-Dokumente feststellen, reiche es aus, wenn eine entsprechende gutachterliche Annahme der DFS wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und durch wissenschaftliche Gegenpositionen in ihren Grundannahmen, ihrer Methodik und ihren Schlussfolgerungen jedenfalls nicht substanziell in Frage gestellt werde. Ferner ging der 4. Senat davon aus, dass der DFS nicht von vornherein die Objektivität abzusprechen sei, nur weil sie privatwirtschaftliche Interessen verfolgt.

Aktuelle Ausbauzahlen

Registrierte Inbetriebnahmen für den Zeitraum Januar bis April 2016

Inbetriebnahmen

Anlagen

Leistung [MW]

Anteil
Gesamtzubau

Baden-Württemberg

19

52,4

5,1%

Bayern

32

89,4

8,5%

Berlin

0

0

0%

Brandenburg

30

79,2

8,0%

Bremen

1

3,0

0,3%

Hamburg

0

0

0%

Hessen

21

61,3

5,6%

Mecklenburg-Vorpommern

36

108,7

9,6%

Niedersachsen

63

174,4

16,8%

Nordrhein-Westfalen

64

173,9

17,0%

Rheinland-Pfalz

11

30,9

2,9%

Saarland

3

9,9

0,8%

Sachsen

2

3,1

0,5%

Sachsen-Anhalt

22

63,0

5,9%

Schleswig-Holstein

67

186,1

17,8%

Thüringen

5

14,9

1,3%

Gesamt

376

1.050,1

100,0%

Quelle: BNetzA, Stand Juni 2016, eigene Zusammenstellung

    Für den Monat Mai sind bislang 60 Neuinbetriebnahmen mit einer Gesamtleistung von 176,8 MW registriert.

    Im Jahr 2015 gingen zwischen Januar und April 279 Windenergieanlagen (WEA) mit 756,8 MW Leistung in Betrieb. Folglich wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 2016 WEA mit 38,8 Prozent mehr Leistung in Betrieb genommen als im Vergleichszeitraum 2015.

    Zudem waren mit Stand 31. Mai 2016 insgesamt 1.131 Genehmigungen für 3.230 MW Windenergieleistung im Anlagenregister erfasst, für die bis dato keine Inbetriebnahme gemeldet wurde.

      Neuigkeiten unserer Mitglieder

      © BMUB

      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Gesetzentwurf zum Klimaschutzabkommen beschlossen

      Das Bundeskabinett hat am 6. Juli den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen. Deutschland zählt damit zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die den Prozess zur Ratifikation formell gestartet haben und verfolgt das Ziel, zur nächsten Klimakonferenz (COP22) in Marrakesch im November 2016 das Ratifikationsgesetz bereits beschlossen zu haben.

       

      Erweiterung der Kommunalrichtlinie

      Das Bundesumweltministerium hat die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgeweitet. So können nun beispielsweise auch Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen. Ebenso wurde für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung die Förderung ausgeweitet. Weitere Fördermöglichkeiten richten sich an Rechenzentren, Schulen, Lehrküchen und Kindertagesstätten. Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Im neuen Jahr wird mit Frist 31. März 2017 ein weiteres Antragsfenster geöffnet.

      Weitere Informationen

      © FA Wind

      Hessen: Förderung nachhaltiger Energieversorgung in Kommunen

      Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung will Kommunen beim Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung unterstützen und hat dazu ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Kreise, Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände und kommunale Unternehmen bekommen zukünftig die Hälfte der Kosten für die Ausarbeitung von Energie- und Quartierskonzepten erstattet. Die Förderung kann beispielsweise für Konzepte zur Versorgung von Wohnblocks, Ortsteilen oder öffentlichen Gebäuden mit erneuerbarer Energie und Wärme, aber auch für die Versorgung mehrerer Ortschaften mit Strom aus gemeinsamen Windparks beantragt werden. Die Untersuchung von Ansätzen zur Realisierung von interkommunalen Windparks und Bürgerbeteiligungen über Energiegenossenschaften wird laut Angaben des hessischen Wirtschaftsministeriums sogar mit bis zu 75 Prozent gefördert.

       

      Faktencheck zum Thema Windenergie und Tourismus

      Am 4. Juli 2016 fand in Bad Arolsen im Rahmen des Landesprogramms Energieland Hessen ein Faktencheck zum Thema Windenergie und Tourismus statt. Mit Hilfe von Impulsvorträgen und in Workshops wurden Erkenntnisse und offene Fragen aktueller Tourismusstudien, Erfahrungsberichte aus touristischen Regionen mit Windenergie und Tourismus in der Planungspraxis vorgestellt und diskutiert.

      Eine kurze Zusammenfassung der vier einführenden Vorträge sowie die Präsentationen finden Sie auf der Projektwebsite. Die Ergebnisse des Tages werden in einem Faktenpapier veröffentlicht.

      Der nächste Faktencheck am 6. Oktober in Bad Hersfeld wird das Thema „Windenergie und Landschaftsbild“ behandeln. Mehr Informationen gibt es in Kürze auf der Internetseite des Bürgerforums Energieland Hessen.

      Schleswig-Holstein: Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Landesregierung beschlossen

      In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung am 5. Juli 2016 in zweiter Befassung den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens übersandt. Mit dem geplanten Energiewende- und Klimaschutzgesetz soll die rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen und die zentralen Klimaschutzziele festgelegt werden.

      Gemäß § 3 „Klimaschutzziele für das Land Schleswig-Holstein; Grundsätze“ soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2025 auf mindestens 37 Terrawattstunden ausgebaut werden. Für Windenergie an Land wurde der Ausbaupfad zeitlich gestreckt. Dies erfolgte laut Gesetzentwurf einerseits aufgrund der Notwendigkeit, nach dem OVG-Urteil vom 20. Januar 2015 die zukünftigen Vorrangflächen für Windenergie in den Regionalplänen neu auszuweisen, und andererseits, da die von der Bundesregierung am 8. Juli 2016 beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes voraussichtlich den weiteren Ausbau in Schleswig-Holstein verlangsamen wird. Vor diesem Hintergrund strebt die Landesregierung eine installierte Leistung von 8 GW bis 2020 bzw. 10 GW bis 2025 für die Windenergie an Land an. Bis 2025 wird ein durchschnittlicher Nettozubau von ca. 400 MW pro Jahr erwartet.

      Neue Broschüre zur Akteursvielfalt

      Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Verband kommunaler Unternehmer haben gemeinsam mit der Agentur für Erneuerbare Energien, der Deutschen Kreditbank und der Kanzlei von Bredow Valentin Herz eine Broschüre zum Thema Stadtwerke und Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Diese macht mit zahlreichen Praxisbeispielen deutlich, wie Bürgerinnen und Bürger mit Stadtwerken für eine erfolgreiche Energiewende zusammenarbeiten.

      In eigener Sache

      Rückblick auf die Mitgliederversammlung am 28. Juni 2016

      Ende Juni fand eine Mitgliederversammlung der FA Wind statt. Auf dieser legte der Vorstand seinen Rechenschafts- und Finanzbericht des Jahres 2015 vor. Sämtliche Berichte und der Wirtschaftsplan 2016/2017 wurden angenommen. Gleichzeitig konnte der Vorstand berichten, dass die FA Wind zur Fortsetzung ihrer Tätigkeiten ab 1. Juli 2016 eine dreijährige Projektförderung des Bundeswirtschaftsministeriums erhält.

      Aufgrund der im Frühjahr 2016 erfolgten Satzungsänderung wurden zudem zwei weitere Personen in den Vorstand gewählt. Dies sind Dr. habil. Martin Gude, Abteilungsleiter im Thüringischen Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (auf Vorschlag der Länder) sowie Henning Dettmer, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie (auf Vorschlag der Wirtschaftsverbände). Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

      © Rainer Sturm / pixelio.de

      Monitoringberichte zu Vermeidungsmaßnahmen gesucht

      Im Rahmen eines Runden Tisches bespricht die FA Wind gemeinsam mit Fachexperten in einem halbjährigen Rhythmus Vermeidungsmaßnahmen für windenergieanlagensensible Vögel und Fledermausarten.

      Der Runde Tisch bietet ein Forum zum Austausch über Vermeidungsmaßnahmen sowie deren Wirkungsprognose. Anhand der Ergebnisse von durchgeführten Monitorings werden bereits umgesetzte Maßnahmen diskutiert, bewertet und nach Möglichkeit anwendungsbezogene Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

      Für das im Herbst 2016 geplante zweite Treffen des Runden Tisches werden Berichte von laufenden oder bereits abgeschlossenen Monitorings zu Vermeidungsmaßnahmen gesucht. Fachbehörden, Gutachter und Betreiber werden gebeten, entsprechende Berichte - auch in anonymisierter Form - zur Verfügung zu stellen. Hinweise auf durchgeführte Maßnahmen oder Stellen, wo entsprechende Berichte vorliegen, sind für weitere Recherchen ebenso hilfreich.

      Bei Rückfragen oder Interesse an der Bereitstellung von entsprechenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an Franziska Tucci (T +49 30 64 494 60 67).

      Publikationen der FA Wind

      Hintergrundpapier: Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung

      Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt angesichts ihrer Bauhöhen fast zwangsläufig eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Dieser Eingriff ist in der Regel durch die Zahlung eines Ersatzgeldes im Sinne des Naturschutzrechts zu kompensieren. Die Kompensation ist grundlegend im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, aber auch in den Naturschutzgesetzen der Länder und im Baugesetzbuch. Die verstreuten Regelungen sind komplex und in ihrem Anwendungsbereich nicht immer klar abgegrenzt. Das vorliegende Hintergrundpapier gibt zunächst einen Überblick über die einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen, indem es deren zentrale Inhalte vorstellt.

      Weitere Probleme bereitet in der Praxis das Zusammenspiel des naturschutzrechtlichen mit dem bauplanungsrechtlichen Regelungsregime zur Kompensation von Eingriffen. Insbesondere für die Kommunen als Träger der Bauleitplanung stellt sich die Frage, ob bereits auf Ebene der Bauleitplanung eine Vereinbarung über Ersatzgeldzahlungen getroffen werden kann. Hier zeigt das Hintergrundpapier die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf und ordnet diese rechtlich ein.

       

      Hintergrundpapier: Rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden - Ein Vergleich der kommunalwirtschaftsrechtlichen Regelungen in den Bundesländern

      Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen durch den Betrieb eines Windrads oder der Beteiligung an einem Windenergieprojekt gilt als eine Möglichkeit der Teilhabe an der kommunalen Wertschöpfung. Für die Gemeinden gelten dabei besondere rechtliche Vorgaben, die sich von einer privaten Beteiligung der Bürger an Windenergieprojekten unterscheiden. Die wesentlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Kommunalwirtschaftsrecht der Länder, welches das grundgesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung konkretisiert. Für den Bereich der Energieversorgung enthalten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen zahlreiche Ausnahmen. Durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Gemeindeordnungen der Länder divergieren die Möglichkeiten der Gemeinden, eigene Windparkprojekte umzusetzen, in den einzelnen Bundesländern stark. Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Vorschriften ihrer Gemeindeordnungen angepasst, um die Beteiligung von Kommunen zu vereinfachen. Die Entwicklung geht dahin, dass Gemeinden vermehrt die Möglichkeit gegeben werden soll, sich im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energie wirtschaftlich zu betätigen. Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer werden in dem Papier überblicksartig zusammengetragen und kurz erläutert.

       

      Ankündigung:

      Voraussichtlich nächste Woche wird ein Hintergrundpapier zum Thema „Nachträgliche Anpassungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen aufgrund von Artenschutzbelangen“ veröffentlicht. Dieses wird auf unserer Website in der Rubrik „Veröffentlichungen“ zu finden sein.

      • Link zur Website

      Veranstaltungen der FA Wind

      Workshop: Windenergieanlagen und seismologische Messstationen

      Am 6. Oktober wird die FA Wind gemeinsam mit der Energieagentur Nordrhein-Westfalen einen Workshop zu möglichen Einflüssen von Windenergieanlagen auf seismologische Stationen durchführen. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung. Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Dirk Sudhaus (T +49 30 64 494 60-69) zur Verfügung.

      Rückblick auf vergangene Veranstaltungen

      © Martin Adam Berlin

      „Zukunft Windenergie: Paris – Berlin – Steinfurt“ - unter diesem Motto fand am 27. und 28. Juni 2016 die erste Fachkonferenz der FA Wind statt. Insgesamt nahmen an beiden Veranstaltungstagen jeweils rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Wissenschaft, der Windenergiebranche und des Naturschutzes teil. Zu dieser großen Resonanz trug sicher die Idee bei, ein thematisch sehr breit gefächertes Programm rund um die aktuellen Themen der Windenergie an Land anzubieten.

      • Weitere Veranstaltungen zum Thema Windenergie an Land finden Sie unter Termine.

      • Für mehr Neuigkeiten rund um das Thema Windenergie an Land besuchen Sie unsere Internetseite.

      * Zu guter Letzt: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bislang überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung einer Form explizit geschlechterunabhängig verstanden werden soll.

      Unser kostenloser Newsletter erscheint regelmäßig mit wichtigen Informationen zur Windenergie an Land. Er enthält aktuelle Berichte und Hinweise rund um wissenschaftliche, politische, rechtliche und technische Neuigkeiten. Alle Beiträge wurden sorgfältig recherchiert, damit verbundene Hinweise und Empfehlungen sind nach bestem Wissen ausgesucht, zusammengestellt und ausgeführt. Dennoch wird keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

      Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post@fa-wind.de.

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