Gutachten zu Schutzzonen der DFS veröffentlicht

10.03.2014

Gutachten des Landesumweltamts Schleswig Holstein hält kleinen Schutzbereich um Drehfunkfeuer (DVOR) für ausreichend.

Ein Gutachten im Auftrag des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein ist zu dem Schluss gekommen, dass die Beeinträchtigung eines DVOR der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Michaelsdorf, welches in der Nähe des geplanten Windparks Neurathjensdorf-Rossee liegt, vernachlässigbar gering sei.
Die DFS untersagt den Bau von Windenergieanlagen innerhalb eines Drei-Kilometer-Radius um VOR-Anlagen, einen Abstand, den auch das Gutachten nicht infrage stellt. Die Einzelfallprüfung seitens der DFS im 15-Kilometer-Radius ergab, dass auch hier keine neuen Windenergieanlagen aufgebaut werden dürfen.
Der Gutachter führte darauf hin mehrfach Messflüge mit Flugzeug und Hubschrauber im Luftraum rund um das Funkfeuer Michaelsdorf durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Störwirkung durch neue Windenergieanlage in dem erweiterten Schutzbereich vernachlässigbar gering sei.
Damit ergibt sich nun die Frage, ob Windenergieanlagen außerhalb der Drei-Kilometer-Schutzzone generell nicht stören. Dies soll nun durch weitere Messungen in Deutschland geklärt werden.
Die DFS lässt das Gutachten gegenwärtig von internationalen Experten prüfen, da dieses mit einer neuen Messinstallation andere Ergebnisse erbracht hat, als die bisher angewendeten Methoden.

Weiterführende Informationen

Lübecker Nachrichten, 07.03.2014: Gutachten bremst Flugsicherung aus

 

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