§ 6 EEG 2023: Beiblatt und Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe aktualisiert

08.01.2025

Beiblatt und Vertragsmuster zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieprojekten überarbeitet.

Berlin, 08. Januar 2025: Die Fachagentur Wind und Solar hat das Beiblatt zum Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieprojekten überarbeitet. Die Anpassungen wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Energiewirtschaftsverbände sowie mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) erarbeitet. Der Mustervertrag regelt die Umsetzung der finanziellen Teilhabe der Kommunen nach § 6 EEG 2023. Wichtige Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in dem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt. Aufgrund der zahlreichen Landesgesetze wurde auch der Mustervertrag selbst geringfügig geändert.

„Kommunen und Betreiber, die derzeit oder in Zukunft miteinander verhandeln, wie auf der Grundlage von § 6 EEG 2023 die freiwillige Teilhabe von Kommunen an Windenergieprojekten geregelt wird, empfehlen wir, unseren Mustervertrag sowie das informative Beiblatt zu lesen und als Grundlage zu verwenden“, so Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar.

Warum wurde aktualisiert?

Die Änderungen des Beiblatts ergaben sich einerseits aufgrund einer Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023, welche die Clearingstelle EEG|KWKG im Juli 2024 veröffentlicht hatte und andererseits aufgrund von Praxiserfahrungen der vergangenen zwei Jahre.

Das Beiblatt wurde unter anderem in Bezug auf die Rechtsauffassung zur Erstattungsfähigkeit der Zuwendungen für fiktive Strommengen aktualisiert. Zudem wurden neue Inhalte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zum Verhältnis mit den Landesregelungen zur kommunalen Beteiligung ausgeführt.

Aus den Vertragsmustern wurde ein Paragraph herausgenommen, der klarstellte, dass die Umsetzung von § 6 EEG 2023 die Zahlungspflichten hinsichtlich der jeweiligen Landesgesetze nicht berührt.

Mustervertrag und Beiblatt im Netz

Der Mustervertrag und das Beiblatt auf der Website der Fachagentur Wind und Solar: fachagentur-wind-solar.de

Interaktive Karte als Hilfe für Kommunen

Gemeinden können herausfinden, ob sie Zahlungen für bestehende oder genehmigte Anlagen erhalten können. Die Fachagentur Wind und Solar stellt dazu eine interaktive Karte auf ihrer Website zur Verfügung. Die Anwendung der Karte ermöglicht eine Abschätzung der möglichen finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen nach § 6 EEG 2023, sowie der Landesgesetze Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Karte ist im Internet auf der Website der Fachagentur Wind und Solar veröffentlicht: fachagentur-windenergie.de

Kurzprofil: Fachagentur Wind und Solar

Die Fachagentur Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Energiewirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland. Er erstellt u.a. Analysen, Informationssammlungen und Gutachten. Weiterhin führt er Diskussions- und Vernetzungstreffen durch. Grundlage der Arbeit sind die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union. Der Verein arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert.

Ansprechpersonen:

Frank Sondershaus
Referent Akzeptanz und Beteiligung
T +49 30 6449460-65 | sondershaus[at]fa-wind-solar.de

Alena Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
T +49 173 6418333 | mueller[at]fa-wind-solar.de

Service-Rubrik

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