Akzeptanz und Artenschutz

18.05.2020

Umweltministerkonferenz fasst wichtige Beschlüsse zur Windenergie an Land.

Bei der 94. Umweltministerkonferenz (UMK) am 15. Mai 2020 berieten sich Bund und Länder zum Ausbau der Windenergie an Land.

Laut des vorläufigen Ergebnisprotokolls ist die UMK der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Dafür müssten Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, umgehend aufgenommen werden. 

Die UMK betont unter TOP 4 und 6 im Bereich Artenschutz die Notwendigkeit untergesetzlicher Standards in den Handlungsfeldern „Bestimmung von Signifikanzschwellen“ und „Anforderungen an die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen“. So solle „das Ziel eines bundesweiten Rahmens für die Standardsetzung sein, Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen effizient und rechtssicher zu gestalten und regionale Spezifika zu ermöglichen.“ In diesem Zusammenhang wurden die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen und eine Evaluierung der Hinweise von Bund und Ländern bis 2023 festgelegt. Ein ebenso vorgelegter „Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA“ wurde zur Kenntnis genommen. Weiterhin beauftragt die UMK eine ad-hoc Bund-/Länder-Arbeitsgruppe damit „einen Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an WEA“ vorzulegen. Hier sollen u.a. die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende und die Fachagentur Windenergie an Land eingebunden werden. Ein Entwurf soll bereits bis zum 15. Juli 2020 in die Arbeitsgruppe eingebracht werden, im Herbst 2020 soll sich die 95. UMK damit befassen. Das Papier soll „einen gemeinsamen Rahmen für Standardsetzungen aufzeigen, an dem die Länder ihre Leitfäden zur Ermittlung von Signifikanzschwellen orientieren können.“

Unter TOP 5 (Akzeptanz) hebt die UMK die Windenergie an Land als Schlüsseltechnologie zum Erreichen der Klimaschutzziele sowie als wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung hervor. Für die Erreichung der Ziele sei ein bundesweites transparentes und verlässliches Zeit- und Mengengerüst und eine entsprechende Flächenausweisung (bundeweites Ziel: zwei Prozent) erforderlich. Für den beschleunigten Ausbau solle ein Koordinierungsausschuss eingeführt werden. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, seien dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollen laut der UMK außerdem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. 

Die nächste Umweltministerkonferenz findet vom 13. bis 15. November 2020 in Wiesbaden statt.

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