Anlagenschutzbereiche für Drehfunkfeuer verkleinert
Wie bereits im Maßnahmenpapier von Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 5. April 2022 angekündigt, werden die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) schrittweise verkleinert. Dies ist für 27 der 41 DVOR bereits erfolgt und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Für die abgesenkten Anlagenschutzbereiche gilt nun, dass die Belange der Flugsicherung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nur noch in einem Umkreis von sieben Kilometern berücksichtigt werden müssen.
Im Juni 2021 wurde bereits eine weitgehende Umrüstung der konventionellen Drehfunkfeuer (CVOR) auf DVOR angekündigt. Für die noch verbliebenen Anlagen ist nun die Berechnungsformel auf Grundlage der Forschungsergebnisse des Projekts WERANplus (Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation) angepasst worden. Seit dem 1. Oktober 2022 werden Windenergieanlagen im 15 km-Radius um CVOR auf dieser neuen Grundlage beurteilt.
Weitere Informationen:
- BMWK und BMDV, Maßnahmenpapier vom 5. April 2022: Gemeinsam für die Energiewende: Wie Windenergie an Land und Belange von Funknavigationsanlagen und Wetterradaren miteinander vereinbart werden.
- DFS, Pressemitteilung vom 12. Oktober 2022: Flugsicherung hat Anlagenschutzbereiche ihrer Drehfunkfeuer verkleinert
- FA Wind Aktuelles vom 14. Juni 2021: Drehfunkfeuer werden umgerüstet
- FA Wind (fortlaufend in Aktualisierung): Genehmigungssituation im Umkreis von Drehfunkfeuern