Arbeitshilfe Wind-an-Land

14.07.2023

Unterstützung zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes veröffentlicht.

Am 13. Juli 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz). Das Dokument – kurz: Arbeitshilfe – wurde am 3. Juli von der Fachkommission Städtebau und dem Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen. Maßgeblich beteiligt waren das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das BMWK, die Energieministerkonferenz der Länder sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Die Arbeitshilfe Wind-an-Land enthält Erklärungen und Erläuterungen zu den neuen Regelungen des Wind-an-Land-Gesetzes. Dieses wurde im vergangenen Jahr verabschiedet und beinhaltet maßgebliche Änderungen im Baugesetzbuch, Anpassungen im Raumordnungsrecht sowie das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Diese neuen planungsrechtlichen Regelungen beinhalten eine Umstellung der Planungssystematik für die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung hin zu einer Positivplanung und weg von einer Ausschlussplanung. Für Praxisakteure bringt dies viele Neuerungen mit sich, die der Auslegung bedürfen. Um das Verständnis in der Praxis zu befördern sowie diese bei der Auslegung der neuen Regelungen zu unterstützen, wurde die Arbeitshilfe Wind-an-Land erstellt.

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