Fachkonzept zur Habitatpotenzialanalyse
Die 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) enthält unter anderem auch Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgefährdete Brutvögel. Als Standardmethode wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) eingeführt, mit der geprüft werden soll, ob für bestimmte Vogelarten ein signifikantes Kollisionsrisiko besteht. Mithilfe der HPA kann die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes prognostiziert werden, ohne im Gelände Beobachtungen oder Erfassungen durchzuführen – also quasi vom Schreibtisch aus. Die neue Methode löst die bis dato angewendete, aufwändige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab. Perspektivisch soll sie durch Methoden der Probabilistik ergänzt werden. Das veröffentlichte Fachkonzept wurde im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Gutachterbüro ARSU erstellt. Auf Grundlage des Konzepts wird zur Festlegung der Anforderungen an die HPA aktuell zwischen BMUV und BMWK der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt.