Arten- und Gebietsschutz in NRW neu geregelt

29.04.2024

NRW passt Artenschutz- und Gebietsschutzleitfaden an Bundesvorgaben, Rechtsprechung, wissenschaftliche Erkenntnisse an.

Um die Verwaltungspraxis bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zu standardisieren, wurde der Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes in Nordrhein-Westfalen evaluiert und fortgeschrieben. Hierzu wurde eine Verbände- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Der Leitfaden ist für die nachgeordneten Behörden verbindlich.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Planungs- und Genehmigungserfordernisse, die sich aus der geänderten Rechtslage zur bundesrechtlichen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) ergeben und auf die neuen Beschleunigungsbereiche bezogen sind.

Entsprechend den Vorgaben für die Beschleunigungsgebiete wurde der neue Leitfaden in zwei „Module“ unterteilt, die sich einerseits mit dem Genehmigungsfall außerhalb von Windenergiegebieten (Modul A) und andererseits mit dem Genehmigungsfall innerhalb von Windenergiegebieten (Modul B) befassen.

Der Leitfaden behandelt zunächst Modul A, d.h. Genehmigungen außerhalb von Windenergiegebieten mit Änderungen zu:

  • Vereinfachte Prüfmethodik zur Auslegung des Tötungs- und Verletzungsverbots für kollisionsgefährdete Brutvogelarten
  • Methodenstandards zur Bestandserfassung windenergie-empfindlicher Arten
  • Ergänzung der artspezifischen Schutzmaßnahmen hinsichtlich des novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Ergänzung des Katalogs windenergie-empfindlichen Arten und Begründung der naturschutzfachlichen Bewertung

Weitere Informationen:

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