Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat in den vergangenen Monaten an einer Branchenverständigung zu rechtlichen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 gearbeitet. Am 12. Juli 2024 fand ein Runder Tisch statt, der diese Fragen diskutierte und die Ergebnisse in einer Auslegungshilfe festhielt. Auch die FA Wind und Solar war beteiligt.
Ziel der Auslegungshilfe ist es, eine effektive und rechtssichere Umsetzung der Vorschrift zu ermöglichen. Sie behandelt folgende Themenbereiche:
- Anwendung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen,
- die Bestimmung des Radius von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlagen,
- die zeitlichen Vorgaben im Hinblick auf den Erstattungsanspruch nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 sowie
- Fragen zur Verjährung.
Der Runde Tisch sparte die Fragestellungen zu fiktiven Strommengen aus, um der angekündigten gesetzgeberischen Klärung nicht vorzugreifen.
Weitere Informationen:
- Informationen der Clearingstelle EEG|KWKG (2024) zum Runden Tisch unter clearingstelle-eeg-kwkg.de
- Clearingstelle EEG|KWKG (2024): Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 – Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Wind- und Freiflächenanlagen