Bericht zum Ausbaustand der Erneuerbaren veröffentlicht
Der im März auf Grundlage von § 97 EEG eingerichtete Kooperationsausschuss von Bund und Ländern hat am 22. Oktober 2021 seinen ersten Bericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien vorgelegt. Ein zentrales Ergebnis des Berichts: Der Ausbau der Windenergie hat sich im Berichtszeitraum 2020 zwar erholt, doch die aktuellen Flächenausweisungen in den Ländern genügen nicht, um die Erneuerbaren-Ausbauziele zu erreichen. Ende 2020 waren laut Bericht 2.488 bis 3.057 km² bundesweit für die Windenergienutzung ausgewiesen - was einem Anteil von 0,7 bis 0,85 Prozent der Bundesfläche entspricht. Effektiv nutzbar sind nach vorläufigen Ergebnissen einer laufenden Studie des Umweltbundesamtes derzeit aber nur 0,52 Prozent. Gründe dafür sind z.B. Mindestabstandsregelungen oder die Einschränkung für Windenergie im Wald.
Die Länder äußern sich in ihren Berichten auch zur Verfahrensdauer von Genehmigungen für Windenergieanlagen. Hier zeigt sich ein sehr heterogenes Bild: Während in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr abgeschlossene Verfahren im Schnitt 30 Monate dauerten, liegt dieser Wert in Brandenburg bei gerade mal einem Monat. Der Knackpunkt an dieser Art der Auswertung: Als Verfahrensbeginn wurde der Zeitpunkt definiert, zu dem die Antragsunterlagen der Genehmigungsbehörde vollständig vorliegen. Erfahrungsgemäß dauert es aber viele Monate, bis die Unterlagen aus Behördensicht so vollständig sind, dass das behördliche Prüf- und Entscheidungsverfahren durchgeführt werden kann.
Deutlich abweichende Werte ergeben sich für die Verfahrensdauer ab dem Zeitpunkt der Antragstellung: Die FA Wind wertet seit Jahren förmliche Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht, die mittlerweile über 50 Prozent aller Zulassungsverfahren bei Windturbinen ausmachen, hinsichtlich deren Laufzeiten aus. Die Auswertung der im UVP-Portal der Länder veröffentlichten Unterlagen aus abgeschlossenen Verfahren ergeben einen Durchschnittswert von 22 Monaten ab Antragsstellung bis zur Behördenentscheidung. Diese Erkenntnis stützt sich auf über 1.000 Anlagen, die seit 2018 genehmigt wurden.
Der Bericht des Kooperationsausschusses und die 16 Länderberichte sind auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht.