Beschleunigung des Windenergieausbaus
Auf EU-Ebene mit der befristeten Notfallverordnung sowie auf Bundesebene wurden zahlreiche Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus getroffen. Hessen hat nun zur zügigen und rechtssicheren Anwendung der rechtlichen Erleichterungen, die nicht nur das Naturschutz- oder Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungs- und Raumordnungsrecht betreffen, einen Erlass veröffentlicht. Der Erlass „Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“ stellt alle Neuerungen zusammen. Die drei Regierungspräsidien erhalten damit das notwendige Instrumentarium, um die neuen Regelungen des Bundes zur raschen Genehmigung von Windenergieanlagen in vollem Umfang nutzen zu können.
Da in Hessen 1,9 Prozent der Landesfläche als Windenergievorranggebiete ausgewiesen sind, profitieren die meisten Verfahren von der EU-Notfallverordnung, denn hier wurde die strategische Umweltprüfung im vorgelagerten Planverfahren bereits durchgeführt.
Weiterführende Informationen:
- Gemeinsamer Erlass HMUKLV / HMWEVW vom 9. Mai 2023: Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus