Beschleunigung im Genehmigungsverfahren
Als ein wesentlicher Grund für den seit einiger Zeit stockenden Ausbau der Windenergie an Land wird die lange Dauer von Genehmigungsverfahren genannt, die auch durch eine personelle Unterbesetzung der Genehmigungsbehörden verursacht wird. Immer wieder ist im Gespräch, dass der Einsatz eines sogenannten Projektmanagers nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV ein Instrument zur kurzfristigen Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sein könnte, denn als Verwaltungshelfer kann er die Genehmigungsbehörde im Einzelfall unterstützen.
Das Hintergrundpapier widmet sich den Fragestellungen rund um die Einsatzmöglichkeiten sowie rechtlichen Anforderungen eines Projektmanagers. Es zeigt auf, welche Aufgaben eine derartige Person im Detail übernehmen kann und wie die Auswahl und Beauftragung vergaberechtlich zu gestalten sind. Darüber hinaus enthält es ein Anforderungsprofil für einen Projektmanager und macht Aussagen zu den Beschleunigungspotenzialen.
Das Papier wurde von der Kanzlei Becker Büttner Held in Zusammenarbeit mit der ENERTRAG AG für die FA Wind erstellt. Es beseitigt einige Unsicherheiten und Unklarheiten um die Institution des Projektmanagers nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV und möchte diesen in der Branche sowie bei Genehmigungsbehörden und Ministerien bekannt machen.