Beteiligungsgesetz in MV verabschiedet
Am 20. April wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet. Dieses verpflichtet Projektträger in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Gemeinden und Bürgern im Radius von 5 Kilometern um eine Windenergieanlage (WEA) zum Kauf anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500,- Euro kosten. Von der gesetzlichen Regelung betroffen sind alle WEA, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen – also Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern.
Alternativ zum Verkauf von Anteilen können Projektträger Gemeinden auch die Zahlung einer jährlichen Ausgleichsabgabe anbieten. Bürgern kann anstelle der Investition in Anteile auch ein Sparprodukt offeriert werden.
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz wird mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich im Laufe des Juni 2016 in Kraft treten.