BNK zur Entscheidung im Bundesrat
Am 14. Februar 2020 wird der Bundesrat über die neue AVV Kennzeichnung beschließen. Teil der Verwaltungsvorschrift ist insbesondere das Thema bedarfsgerechte bzw. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Die BNK ist zwar seit Ende 2015 dort anerkannt, wurde aber nunmehr umfassend angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der Transpondertechnik für BNK-Systeme. Bislang waren lediglich Aktiv- und Passivradare anerkannt. Durch die Systemerweiterung soll das Angebot an technischen Möglichkeiten erweitert und einer bundesweiten Einführung der BNK nach § 9 Abs. 8 EEG der Weg geebnet werden.
Wie der Bundesrat über die neue AVV Kennzeichnung beschließen wird, ist jedoch offen. In seiner Beschlussempfehlung vom 31. Januar 2020 haben der federführende Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der BNK umfassende Änderungen vorgeschlagen. Aus Sicht des Ausschusses bestehen Zweifel an der Sicherheit der Transpondertechnik. (mehr…)