Bundeskabinett beschließt neue AVV Kennzeichnung

09.01.2020

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen wird verpflichtend in das Luftverkehrsrecht implementiert.

Am 8. Januar hat sich das Bundeskabinett mit einem neuen Entwurf der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) befasst. Mit dem Energiesammelgesetz wurde Ende 2018 die bundesweite Einführung der bedarfsgerechten bzw. bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) angestoßen. Ziel war es, die nächtlichen Emissionen durch blinkende Warnlichter an Windenergieanlagen weitestgehend zu minimieren. Zugleich sollte der bestehende Markt für BNK-Systeme geöffnet und die sogenannte Transpondertechnik eingeführt werden. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess war die Implementierung in Luftverkehrsrecht in Form der AVV Kennzeichnung. Nach der Befassung im Bundeskabinett kann die AVV Kennzeichnung nunmehr in den Bundesrat zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. (mehr…)

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