Bundesrat beschließt neue AVV Kennzeichnung
Der Bundesrat hat am heutigen Tag umfassende Neuerungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) beschlossen.
Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Neuregelungen im Hinblick auf die bedarfsgerechte bzw. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). So beinhaltet die künftige AVV neben Anpassungen der Zulassungsvoraussetzungen und des Anerkennungsverfahrens auch die Einführung der sogenannten Transponder-BNK. Diese war aufgrund von Sicherheitsbedenken umstritten. Nicht zuletzt die Abschlussempfehlung der Ausschüsse des Bundesrats empfahl mehrere Änderungen in diesem Bereich. Der Bundesrat hat diesen Empfehlungen in seiner heutigen Sitzung nicht zugestimmt, sodass die Transponder-BNK in der neuen AVV Kennzeichnung als weitere BNK-Technik enthalten sein wird.
Eine weitere Neuerung ist die Abschaffung der sogenannten 65-Meter-Begrenzung. Demnach ist bislang bei einem Abstand von über 65 Metern zwischen Maschinenhaus und Blattspitze eine Ausnahmeerteilung erforderlich. Nach der neuen AVV kommt es darauf nun nicht mehr an. Vielmehr ist bei Windenergieanlagen bis einschließlich 315 Metern eine Befeuerung des Maschinenhauses ausreichend (mehr in TOP 53).