Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zur BNK

08.01.2020

Frist für die Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen wird verlängert.

Am 30.12.2019 veröffentlichte die Bundesregierung ihre Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich des Umsetzungsprozesses zur bundesweiten Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK). In § 9 Abs. 8 EEG hat der Gesetzgeber die verpflichtende Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen an Land festgeschrieben. Ziel ist, nächtliche Emissionen durch die Beleuchtung der Windenergieanlagen zeitnah zu beenden. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess ist die Anpassung der gesetzlichen Regelung zur Befeuerung und zwar insbesondere der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung). Das Anpassungsverfahren läuft momentan. Laut Aussage der Bundesregierung soll der Entwurf der AVV Kennzeichnung noch im Januar 2020 ins Bundeskabinett und im Anschluss daran an den Bundesrat zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. 

Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang auch zu einigen Fragestellungen geäußert, welche den Inhalt der AVV Kennzeichnung betreffen. So ist in der zukünftigen AVV die Einführung der Transpondertechnik geplant und es ist ein Bestandsschutz für installierte BNK-Systeme vorgesehen.

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