Das Helgoländer Papier 2015

13.09.2017

FA Wind veröffentlicht Synopse zu den Aussagen aus Landesplanung und Rechtsprechung.

Die Beachtung der Anforderungen des Artenschutzrechts ist ein zentraler Bestandteil der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA). Die Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW) hat im Jahr 2007 erstmalig das sogenannte Helgoländer Papier (HP) herausgegeben, welches Mindestabstände sowie empfohlene Prüfbereiche zwischen WEA und bedeutenden Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen windenergiesensibler Vogelarten empfiehlt. Eine aktualisierte Fassung wurde im Mai 2015 veröffentlicht. Anlässlich der Aktualisierung hatte die FA Wind im November 2015 ein Rechtsgutachten herausgegeben, welches die rechtliche Einordnung und die praktischen Implikationen des HP untersucht. 

Das aktuelle Hintergrundpapier stellt anknüpfend an die in dem Rechtsgutachten gewonnenen Erkenntnisse dar, wie sich der Umgang seitens der Bundesländer und der Gerichte mit dem HP seit dessen Neufassung entwickelt hat. Die Anpassungen landesplanerischer Dokumente sowie die Aussagen aus der Rechtsprechung zum Umgang mit dem HP werden in einer kurzen Synopse zusammengefasst.

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