Doppelnutzung von Flächen für Wind- und PV-Vorhaben

26.07.2024

MWIKE NRW veröffentlicht rechtsgutachterliche Untersuchung mit Praxishinweisen für Kommunen.

Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien erhöht den Druck auf die Nutzung vorhandener Flächen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Flächen doppelt oder multifunktional zu nutzen.

Ein Rechtsgutachten des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE NRW) beantwortet planungsrechtliche Fragen rund um Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen, die auf derselben Fläche betrieben werden sollen. Der Landesentwicklungsplan in Nordrhein-Westfalen enthält eine Vorgabe zum Thema Doppelnutzung. Demnach sollen Photovoltaikanlagen auf Freiflächen bevorzugt in Windenergiegebieten realisiert werden, sofern dies planungsrechtlich möglich ist. Die Praxishinweise des Gutachtens sollen auch Kommunen bei der Planung solcher Vorhaben unterstützen.

Autorin des Rechtsgutachtens ist Prof. Dr. Sabine Schlacke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald. Sie wird die wesentlichen Ergebnisse der Publikation auch im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorstellen. Das Webseminar findet am Mittwoch, 14. August 2024, 11:00 – 12:00 Uhr statt. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter den „Weiterführenden Informationen“. Die Veranstaltung ist Teil der Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“ von MWIKE und der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

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