Ergebnisanalyse 3. Ausschreibung
Die dritte (und letzte) Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr war, wie schon die ersten beiden, erneut von regem Wettbewerb geprägt. Durchgesetzt haben sich mit einer Ausnahme nur Gebote von Bürgerenergiegesellschaften, für welche (noch) keine genehmigte Windturbinen existieren. Lediglich drei von 232 bezuschlagten Windprojekten sind bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt. Bei der Verteilung der Zuschläge ist erneut ein deutliches Nord-Süd-Gefälle festzustellen: Mehr als 80 Prozent der Zuschläge gingen in den Norden Deutschlands, davon über die Hälfte allein nach Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die Zuschlagsobergrenze im Netzausbaugebiet wurde erneut nicht ausgeschöpft, so dass dort kein eigener Einheitspreis für Bürgerenergiegesellschaften zustande kam. Der mittlere Gebotspreis lag sechs Zehntelcent unterhalb der vorangegangenen Ausschreibung; der durchschnittliche Zuschlagswert sank fast einen halben Cent gegenüber der August-Auktion.
Die kumulierte Betrachtung der 2017 bezuschlagten Windprojekte zeigt eine starke Konzentration im Norden. Unterhalb der Mainlinie liegen nur drei Prozent der erfolgreichen Vorhaben, während dort in diesem Jahrzehnt bislang ein Fünftel der jährlichen Neuanlagen installiert wurden.