EU: Aktualisierter Leitfaden zu Art. 6 der FFH-Richtlinie

15.02.2019

Neues Dokument soll Unterstützung bei der Auslegung bestimmter Schlüsselbegriffe bieten.

Das Dokument der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäische Union C33/25 vom 25.01.2019, Seite 1) stellt einen aktualisierten Leitfaden für die Mitgliedsstaaten dar und ersetzt die ursprüngliche Fassung des Auslegungsleitfadens vom April 2000. Es umfasst die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 6 der letzten Jahre sowie verschiedene Leitliniendokumente und Mitteilungen der Kommission zum Management von Natura-2000-Gebieten. Es soll die Mechanismen der FFH-Richtlinie erläutern und allen, die an dem Management von Natura 2000-Gebieten beteiligt sind, als Hilfestellung dienen.

Inhaltlich werden zuerst der allgemeine Gegenstand und die Grundgedanken von Art. 6 vorgestellt, gefolgt von einer Erörterung der einzelnen Absätze des Art. 6, welche zunächst allgemein und dann spezifisch untersucht und dargestellt werden.

Bei der Planung von Windenergievorhaben innerhalb von Natura 2000-Gebieten ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung angezeigt, wobei der Leitfaden durch Begriffsbestimmungen Klarheit schafft.

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