Europäisches Artenschutzrecht

25.02.2019

Studie untersucht Anwendung bei Erneuerbare-Energien-Projekten in fünf EU-Mitgliedstaaten.

In einer 2018 erschienenen Studie der Universität Utrecht wird die Anwendung des EU-Artenschutzrechts bei Erneuerbare-Energien-Projekten in fünf EU-Mitgliedsstaaten untersucht. Bearbeitet wurden die Niederlande, Dänemark, Deutschland, Großbritannien und Belgien, wobei die gesetzlichen Grundlagen und die Verwaltungspraxis mit einem Fokus auf Windenergievorhaben betrachtet wurden.

Die Studie ist in zwei Berichte aufgeteilt. So wird zunächst die Handhabung des Artenschutzes in den einzelnen Ländern dargestellt. Diese Angaben basieren maßgeblich auf der Beantwortung von zwölf Fragen hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Artenschutzrechts im Rahmen von nachhaltigen Energieprojekten. Der Fragebogen wurde durch die Autoren in Rücksprache mit den Forschungsteilnehmern erstellt. Im zweiten Teil werden die Berichte der fünf Mitgliedsstaaten einander vergleichend gegenübergestellt.

Die Arbeit hat vorrangig einen deskriptiven Charakter und erhebt nicht den Anspruch, über die Recht- oder Zweckmäßigkeit der jeweiligen praktischen Handhabung zu urteilen. Ziel ist es vielmehr, einen Beitrag zur anhaltenden Diskussion um artenschutzrechtliche Aspekte zu leisten, indem die Perspektiven und Lösungsansätze anderer europäischer Staaten in den Blick genommen werden.

Die Fachagentur Windenergie an Land hat die Studie übersetzt und zusammengefasst.

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