Faktenpapier zur Höhenbegrenzung

15.03.2019

Kurzanalyse stellt Anlagenhöhen im Spannungsfeld von Flächenbedarf und Turbinenanzahl dar.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 65 Prozent des Stromverbrauchs bis 2030 mit Erneuerbaren Energien zu decken. Dies erfordert eine zusätzliche Strommenge von 150 Terawattstunden (TWh) zum bereits heute erzeugten „Ökostrom“. Davon sind 84 TWh durch die Nutzung der Windenergie an Land bereitzustellen. Die FA Wind hat in einem kompakten „Überblick Windenergie an Land“ modellhaft berechnet, wie sich die Bauhöhe künftiger Windenergieanlagen auf diese Zielsetzung auswirken kann.

Je nach Ausmaß einer flächendeckenden Bauhöhenbegrenzung würde nicht nur die Zahl der Anlagen und die zu installierende elektrische Leistung deutlich steigen, um das 65-Prozent-Ziel bis 2030 erreichen zu können. Auch die für den Bau der Windparks notwendige Fläche wäre erheblich größer.

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