FA Wind beantwortet Fragen zu EEG-Teilhaberegelung
Regelmäßig erhält die Geschäftsstelle der FA Wind Anfragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Um wiederholt an uns adressierte Fragen aufzugreifen, und einigen Anfragen vorzugreifen, wurden häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet. Zentrale Inhalte fokussieren folgende Fragen:
- Welche Windenergieanlagen fallen unter die Regelung?
- Für welche Strommengen aus Windenergieanlagen kann eine Zuwendung gemacht werden und wann gibt es eine Rückerstattungsmöglichkeit vom Netzbetreiber?
- Können Zahlungen für Strommengen, die vom Netzbetreiber nicht erstattet werden, im Vertrag zwischen Betreiber und Kommune ausgeschlossen werden?
- Können Gemeinden Anlagenbetreiber aktiv darum bitten, einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen abzuschließen?
- Können die Gemeinden frei über die Zuwendung verfügen?
- Ist die Zahlung auf 0,2 ct/kWh beschränkt?
- Können Verträge für Bestandsanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geschlossen werden, auf den 1. Januar 2023 zurückdatiert werden?
Die Inhalte der FAQ wurden mit den Verbänden unseres Mustervertrag-Arbeitskreises (DStGB, DST, DLT, BDEW, BWE, VKU und WVW) abgestimmt.