Fristverlängerung zur Umsetzung der BNK-Pflicht
Die 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat die in § 9 Absatz 8 Satz 3 EEG 2017 vorgesehene Umsetzungsfrist zur Installation einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung im Wege der Festlegung verlängert.
Entsprechend dem Beschluss wird die Umsetzungsfrist für Betreiber auf den Ablauf des 30. Juni 2021 erweitert. Die Bundesnetzagentur hat jedoch betont, dass es sich nur um eine vorläufige Verlängerung handele. Grund dafür sei, dass zum momentanen Zeitpunkt insbesondere rechtliche und technische Fragestellungen rund um das Zulassungsverfahren für BNK-Systeme nicht abschließend geklärt sind. Hintergrund ist die geplante Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, welche sich momentan im laufenden Verfahren befindet.
Im Rahmen des Beschlusses nimmt die Bundesnetzagentur zusätzlich Stellung zu weiteren Fragestellungen, welche das Verständnis des § 9 Abs. 8 EEG betreffen.