Gericht lässt Windenergieanlagen zu

13.01.2016

Wetterdienst scheitert mit Klage gegen Landkreis.

Der Landkreis Bitburg-Prüm hat zwei Betreibern die Genehmigung für drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, die ca. 11 km von einer Wetterradarstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) errichtet werden sollen. Die Genehmigung wurde vom DWD beklagt. Er geht davon aus, dass die Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation Neuheilenbach durch die WEA gestört wird, wovon insbesondere Unwetterwarnungen betroffen sind.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Koblenz) wies in seinem Urteil vom 13. Januar 2016 (Az: 8 A 10535/15.OVG) die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 23. März 2015 (6 K 869/14.TR) zurück. Das VG Trier kam zu dem Schluss, dass durch den Betrieb der WEA lediglich geringere Beeinträchtigungen des Wetterradars zu erwarten seien, die teilweise auch durch Eigenmaßnahmen des DWD ausgeglichen werden könnten.

Das OVG Koblenz stellte nun fest, dass zwar Störungen von Radarmessungen der Wetterradarstation Neuheilenbach durch die drei WEA zu erwarten seien, die Auswirkungen jedoch auf die Aufgabenerfüllung des DWD nicht so gravierend sind, dass sie der Genehmigung der im Außenbereich privilegiert zulässigen und zudem in Vorranggebieten für die Windenergie gelegenen WEA entgegenstehen. Es sei auch nicht erkennbar, dass es durch den Betrieb der drei WEA zu Beeinträchtigungen der Aufgabe des DWD zur meteorologischen Sicherung der Luftfahrt von nennenswertem Gewicht kommen werde.

Die Urteilsgründe wurden noch nicht bekannt gegeben.

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