Windenergie und Gebietsschutz - Neue Regelungen des Bundes und der Länder im Vergleich
Im Zuge der umfangreichen Gesetzesänderungen zum Ausbau der Windenergie an Land im Jahr 2023 hat sich auch der Umgang mit dem Natur- und Landschaftsschutz bei der Planung von Windenergieanlagen in einigen Punkten geändert. In einem aktualisierte Hintergrundpapier informiert die FA Wind darüber, welche Schutzkategorien Vorhabenträger von Windenergieanlagen, Genehmigungsbehörden, Umweltplaner bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigen müssen. Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz sowie Vorgaben und Hinweisen der Landesplanung.
Um die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu sichern, hat der Gesetzgeber 2023 einige Schutzgebietskategorien für die Windenergienutzung geöffnet, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete. Um Lebensräume zu schützen und Arten zu erhalten, hat er andererseits die Nutzung der Windenergie auf anderen Flächen eingeschränkt, z.B. Natura 2000-Gebiete, die sich mit Landschaftsschutzgebieten überlagern. In Thüringen wurden Naturparks für die Windenergie geöffnet.
Die FA Wind hat ihr Hintergrundpapier „Windenergienutzung und Gebietsschutz“ überarbeitet und informiert mit der nun veröffentlichten zweiten Auflage die mit der Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten befassten Stakeholder über die aktuellen Regelungen. Die Publikation stellt dar, wie die einzelnen Bundesländer festlegen, wie Schutzgebiete bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2024): Windenergienutzung und Gebietsschutz