Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen wurde durch den Gesetzgeber im Außenbereich ein grundsätzlich wichtiger Stellenwert eingeräumt. Dennoch können ihre Dimensionen im Rahmen von Bauleit- und Regionalplänen beschränkt werden, sofern dies durch wichtige öffentliche Belange gerechtfertigt ist. In diesem Rahmen sind jedoch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und auch der Wettbewerbsfähigkeit beachtlich, welche maßgeblich durch die Vorgaben des EEG determiniert werden.
Das vorliegende Papier befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern in Zeiten einer rasanten Anlagenentwicklung und starkem Wettbewerb Höhenbeschränkungen von Windenergieanlagen rechtlich zulässig sind. So sollen besonders für Planungsträger grundlegende Orientierungspunkte und Maßstäbe für den Umgang mit Höhenbeschränkungen aufgezeigt werden.