Informationen zum Thema Befeuerung online
Aus Gründen der Luftsicherheit müssen Windenergieanlagen in Deutschland gekennzeichnet werden. Während für die Tageskennzeichnung bestimmte farbliche Markierungen und/oder weiß blinkendes Tagesfeuer ausreicht, müssen Windenergieanlagen nachts durch rote Blinklichter und – ab einer Höhe von 150 Metern – eine dauerhaft rote Turmbeleuchtung sichtbar gemacht werden. Insbesondere die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen wird von vielen Bürgern als störend empfunden; den Wunsch nach selteneren, schwächeren und synchronisierten Lichtsignalen und insbesondere nach einer bedarfsorientierten Befeuerung haben mehrere Studien belegt.
In einem neuen Hintergrundpapier der FA Wind werden die wissenschaftlichen Hintergründe zur bedarfsgerechten Befeuerung dargestellt, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die derzeit auf dem deutschen Markt existierenden technischen Systeme. Weitere Informationen zum Thema Befeuerung werden zukünftig hier auf der Themenseite zu finden sein. Es stehen Ihnen dort u.a. Info-Grafiken zur Tages- und Nachtkennzeichnung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der Fassung vom 2. September 2015 zum Download bereit.
- Hintergrundpapier FA Wind (2016): Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen