Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III

26.07.2024

Gesetzentwurf enthält wichtige Regelungen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie.

Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.

Die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher stellen zentrale Regelungen des Kabinettsentwurfs dar. Demnach sollen Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden können.

Die Bundesregierung und das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz betonen in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ein zentrales Ziel dieser Koalition ist und der Kabinettsentwurf hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten werde.

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