Umsetzung des § 6 EEG 2023 bei Windenergie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht es seit 2021 Betreibern von Windenergieanlagen an Land sowie Betreibern von Solarparks, betroffenen Kommunen freiwillig 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Anfangs galt diese Regelung nur für Neuanlagen. Im Jahr 2023 wurde das Gesetz im Bereich der Windenergie auf Bestandsanlagen ausgeweitet. Ziel ist es, die Akzeptanz von Anlagen vor Ort zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund hat die Fachagentur Wind- und Solarenergie (FA Wind und Solar) das Meinungsforschungsinstitut forsa beauftragt, Kommunen zur Umsetzung und Wirkung des recht jungen Instruments in Bezug auf Windenergie zu befragen. Im ersten Quartal 2024 führte forsa eine repräsentative, bundesweite Kommunalbefragung durch, an der 1.655 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister teilgenommen haben.
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die neuen Regelungen grundsätzlich geeignet sind, die Akzeptanz für Windenergieprojekte vor Ort zu erhöhen. Die Anwendung von § 6 EEG 2023 kann die Umsetzung von Windenergieprojekten beschleunigen. Von der finanziellen Teilhabe profitieren damit nicht nur Kommunen, sondern auch Projektentwickler und die Energiewende insgesamt.
Die Regelung ist in der Praxis angekommen. Gleichzeitig kann sie zukünftig noch verstärkt angewendet werden. Zudem sind die jüngsten Gesetzesanpassungen, wie die Ausweitung des § 6 EEG auf Bestandsanlagen und die damit verbundenen Möglichkeiten, noch nicht in der Breite bekannt.
Die Ergebnisse der Kommunalbefragung stellt die FA Wind und Solar ausführlich in einem Ergebnisbericht dar. Zentrale Inhalte und Ergebnisse sind in einer Übersicht zusammengefasst.