Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild

13.07.2016

Hintergrundpapier stellt Rechtsrahmen und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen dar.

Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt angesichts ihrer Bauhöhen fast zwangsläufig eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Dieser Eingriff ist in der Regel durch die Zahlung eines Ersatzgeldes im Sinne des Naturschutzrechts zu kompensieren. Die Kompensation ist grundlegend im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, aber auch in den Naturschutzgesetzen der Länder und im Baugesetzbuch. Die verstreuten Regelungen sind komplex und in ihrem Anwendungsbereich nicht immer klar abgegrenzt. Das vorliegende Hintergrundpapier gibt zunächst einen Überblick über die einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen, indem es deren zentrale Inhalte vorstellt.

Weitere Probleme bereitet in der Praxis das Zusammenspiel des naturschutzrechtlichen mit dem bauplanungsrechtlichen Regelungsregime zur Kompensation von Eingriffen. Insbesondere für die Kommunen als Träger der Bauleitplanung stellt sich die Frage, ob bereits auf Ebene der Bauleitplanung eine Vereinbarung über Ersatzgeldzahlungen getroffen werden kann. Hier zeigt das Hintergrundpapier die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf und ordnet diese rechtlich ein.

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