Kompensationsbedarfs bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

04.12.2024

Eine KNE-Publikation beleuchtet die Anforderungen bei der Bilanzierung des Kompensationsbedarfs von PV-Freiflächenanlagen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Ziel der im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Eingriffsregelung ist es, unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Zu diesem Zweck müssen die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft prognostiziert, bewertet und angemessen bewältigt werden.

Die Publikation „Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten − Spezifische Ländervorgaben für die Eingriffsregelung“ erläutert, welche Anforderungen bestehen und wie der Kompensationsbedarf für diese Eingriffe bilanziert wird. Anhand von Leitfäden und Arbeitshilfen werden die Bilanzierungsansätze der Bundesländer Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein näher vorgestellt. Die Ansätze basieren in der Regel - jeweils in etwas angepasster Form - auf dem so genannten Biotopwertverfahren.

Als wichtiger Aspekt wird hervorgehoben, dass bei der Planung von Solarparks ausreichend Raum für Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzuplanen ist. Eine Kompensation direkt auf der Projektfläche hat beispielsweise den Vorteil, dass keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Zudem sollte die Finanzierung der Pflegemaßnahmen langfristig gesichert sein.

Das KNE betont die Gemeinsamkeiten in den Bundesländern und plädiert für eine einheitliche und nachvollziehbare Bilanzierung des Kompensationsumfangs, die sowohl für die Behörde als auch für den Vorhabensträger von Vorteil wäre.

Weitere Informationen:

KNE (2024): Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten − Spezifische Ländervorgaben für die Eingriffsregelung

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