Konzentrationszonen rechtssicher planen

25.05.2020

FA Wind veröffentlicht in einem Diskussionspapier Vorschläge für ein gesetzgeberisches Handeln.

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat in einem Hintergrundpapier drei rechtliche Überlegungen zusammengetragen, wie die sogenannte Konzentrationszonenplanung für die Flächenausweisung zur Windenergienutzung durch ein gesetzgeberisches Tätigwerden wieder handhabbar gemacht werden kann. Die Fachbeiträge sind als Diskussionsgrundlage gedacht.

Die Konzentrationszonenplanung – also die Möglichkeit zur Steuerung der Windenergie im Außenbereich – ist zeitgleich mit der Privilegierung der Windenergie in das Baugesetzbuch aufgenommen worden. Sie soll den Grundsatz der Privilegierung relativieren, um eine angemessene Nutzung des Außenbereichs sicherzustellen. Aufgrund der hohen Anforderungen der Rechtsprechung scheitert das Gros der Pläne zur Steuerung der Windenergie jedoch vor Gericht. Die Folgen sind eine nicht vorgesehene, uneingeschränkte Privilegierung, größere Unsicherheiten bei der Planung, aber auch in Reaktion darauf verhängte Ausbau-Moratorien.

Eine funktionierende und zugleich rechtssichere Steuerung ist für die künftige Flächenbereitstellung essentiell und stellt einen wesentlichen Baustein für den weiteren Ausbau der Windenergie dar. Dies gilt auch für den Fall eines Pauschalabstandes zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten, da das Steuerungsbedürfnis für die verbleibenden Flächen bestehen bleibt. Zudem kann eine funktionierende Konzentrationszonenplanung einen Pauschalabstand entbehrlich machen, da auch über dieses Instrument Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung verbindlich festgelegt werden können.

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