Landesminister für ausgewogenen Windausbau
Mit einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Klimaschutz- und Energieminister aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen das bestehende Referenzertragsmodell zur Ermittlung der Vergütungssätze für Windenergieanlagen an Land für künftige Ausschreibungsverfahren zu modifizieren. Die Ministerinnen und Minister befürchten eine Übervorteilung windstarker Standorte im Norden, sollte die Vergütungssystematik des heutigen EEG eins-zu-eins in das Auktionsverfahren übernommen werden. Zudem plädieren sie für die Einführung einer regionalen Komponente in das Ausschreibungsdesign. Dazu solle Deutschland in zwei Windregionen unterteilt werden: eine im Norden und eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands. Beiden Regionen sollte, nach dem Willen der sechs Minister, ein garantierter Anspruch auf 40 Prozent der Zuschläge zugeteilt werden. Der Rest könne im freien Standorte-Wettbewerb bezuschlagt werden.
Eine Reformoption sehen die Minister in der Absenkung der Grundvergütung im EEG. Windstarken Standorten könnte die Anfangsvergütung über eine kürzere Dauer gezahlt werden. Sie versprechen sich davon einen teilweisen Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für windschwache Gebiete im Bieterprozess zur Ermittlung der Vergütungshöhe. Im Gegenzug würden sehr windhöffige Standorte schneller als im bisherigen EEG von steigenden Marktwerten im Börsenhandel profitieren und dadurch früher aus der EEG-Förderung entlassen werden können.
Laut des Papiers müsse dem regionalen Stromverbrauch auch eine regionale Stromerzeugung gegenüberstehen. Der geografisch ausgewogene Ausbau erlaube einen effizienteren Netzausbau sowie die Verteilung der Wertschöpfung über das gesamte Bundesgebiet was wiederum die Akzeptanz vor Ort fördere. Zudem leiste die flächendeckende Windstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, da die meteorologische Abhängigkeit breiter gestreut werde.