Musteranschreiben für Kommunen
Mit der Anpassung des Erneuerbaren-Energiegesetzes (EEG) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit geschaffen, Gemeinden auch an der Wertschöpfung von bereits bestehenden Windenergieanlagen zu beteiligen. Zwar „sollen“ Betreiber die Kommunen nach § 6 beteiligen –letztlich ist dies aber nach wie vor freiwillig. Falls Betreiber noch nicht aktiv an Gemeinden herangetreten sind, können diese stattdessen selbst die Initiative ergreifen. Gemeinden und Ämter, die planen, aktiv auf Betreiber zuzugehen, können dazu nun Materialien der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) nutzen: Die LEKA MV hat ein Musteranschreiben veröffentlicht, mit dem sich Gemeinden an Betreiber wenden können. Das Word-Dokument bietet Formulierungsvorschläge, die auf die eigene Situation angepasst werden können – auf Photovoltaik- wie auf Windenergieanlagen. Ein dazu gehöriges Beiblatt erklärt anschaulich, wie Gemeinden relevante Daten zu Betreibern und zu den jeweiligen Anlagen im Marktstammdatenregister recherchieren. Das Beiblatt gibt zudem Tipps, wie die Kontaktaufnahme angegangen werden kann.
Ziel der LEKA MV ist es, einen Anstoß für den Austausch mit den Betreibern zu geben. Dabei sind Anschreiben und Beiblatt nicht nur für Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern relevant, sondern lassen sich von Gemeindevertreterinnen und -vertretern aus ganz Deutschland nutzen.
Weitere Informationen:
- LEKA MV: Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG und BüGem
Informationsseite zum Thema kommunale Beteiligung. Das Musteranschreiben und das Beiblatt finden sich dort in der Linksammlung am Ende der Webseite. - FA Wind (2022): Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach EEG 2023
Um die Beteiligung nach §6 angemessen und rechtssicher umzusetzen, stellt die FA Wind einen Mustervertrag zu Verfügung.