Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe aktualisiert
Mit dem EEG 2023 wurde die Regelung zur finanziellen Teilhabe von Gemeinden erneut verändert und der Anwendungsbereich gegenüber dem EEG 2021 deutlich erweitert. Die wichtigste Änderung ist die Ausweitung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen sowie auf Anlagen, für deren Strom keine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird (sog. PPA-Anlagen). Darüber hinaus können sich Betreiber die ausgezahlten Zuwendungen im Rahmen der finanziellen Teilhabe nur noch für geförderte Strommengen rückerstatten lassen. Dies und noch weitere kleine inhaltliche Änderungen des § 6 EEG 2023 machten eine wiederholte Aktualisierung unseres Mustervertrags notwendig. Zudem haben wir in diesem Zuge – wieder gemeinsam mit dem Arbeitskreis aus kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden der Energiewirtschaft - ein separates Vertragsmuster für Bestandsanlagen erarbeitet.
Den nun angepassten Mustervertrag sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen inklusive aktualisiertem Beiblatt sowie die Selbstverpflichtungserklärung finden Sie ab sofort auf unserer Website.
Weitere Informationen:
- FA Wind (Stand 21. November 2022): Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach § 6 EEG 2023