Nachträgliche Anpassung von Genehmigungen
Nicht selten ändern sich nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die artenschutzfachlichen Umstände, welche der Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu Grunde lagen. Denkbar ist u.a., dass sich windenergiesensible Arten nachträglich in der Nähe der Anlage ansiedeln oder neue Erkenntnisse zu einer Art gewonnen werden, die die Beurteilung verändern. Eine bereits erteilte Genehmigung kann jedoch nur in einem engen gesetzlichen Rahmen abgeändert werden.
Hierfür kommen verschiedene rechtliche Grundlagen in Betracht, die entweder der nach Immissionsschutzrecht, der nach Umweltschadensrecht oder der nach Landesnaturschutzrecht zuständigen Behörde zur Verfügung stehen. Prüft man diese Rechtsgrundlagen im Einzelnen, wird deutlich, dass nachträgliche Änderungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind. Ein Auflagenvorbehalt kann nachträglich eintretende Umstände in der Regel nicht umfassen.
Die FA Wind hat ein juristisches Hintergrundpapier erstellen lassen, in dem die in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen betrachtet und geprüft werden.