Neue Analyse zu kleinen Akteuren in der Ausschreibung
Die Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land soll spätestens ab 2017 durch wettbewerbliche Ausschreibungen ermitteln werden. Dabei soll die bisherige Akteursvielfalt erhalten bleiben. In den bislang kommunizierten Gestaltungsvorschlägen für ein künftiges Auktionsdesign finden sich keine Regelungsvorschläge, die insbesondere die Eigenarten kleinerer Akteure im Rahmen der Ausschreibung gezielt aufgreifen.
In der energiepolitischen Debatte wird die Sorge geäußert, dass der grundlegende Systemwechsel für einzelne Akteursgruppen erhebliche Zugangshürden schaffen könnte. Welche Art von Akteuren von künftigen Ausschreibungen so betroffen sein könnten, dass diese entweder in Auktionen regelmäßig scheitern oder aufgrund eines hohen Abschreckungseffektes gar nicht erst daran teilnehmen würden, wurde bislang nicht vertieft untersucht.
Diese Wissenslücke möchte die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) schließen und hat hierzu vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) analysieren lassen, ob es derzeit typische Akteure gibt, die in einem künftigen Ausschreibungssystem bei reinem Preiswettbewerb potentiell benachteiligt wären, worin deren Benachteiligungen bestehen und, sofern für diese Akteure ein Nachteilsausgleich geschaffen werden soll, anhand welcher Kriterien sich die Akteure eindeutig identifizieren lassen.