Neue Studie zu Vermeidungsmaßnahmen
Mit dem Ausbau der Windenergie an Land können artenschutzrechtliche Konflikte auftreten, insbesondere mit den in § 44 BNatSchG normierten Zugriffsverboten. Die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen kann dem Eintreten von Verbotstatbeständen entgegenwirken und die rechtssichere und umweltverträgliche Umsetzung von Projekten ermöglichen.
Zu diesem Ergebnis kamen auch die Staatssekretäre der Umweltministerien auf der
55. Amtschefkonferenz (21. Mai 2015) bei der abschließenden Behandlung der überarbeiteten „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (dem sogenannten Helgoländer Papier). Sie sprach sich dafür aus, dass Vermeidungsmaßnahmen genutzt werden, um frühzeitig Konflikte von Artenschutz und Windenergienutzung auszuschließen.
In einer gemeinsam von der Fachagentur Windenergie an Land, der Technischen Universität Berlin (Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Institut für Umwelt- und Planungsrecht) durchgeführten Studie werden entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Zugriffsverboten des § 44 BNatschG aus internationaler und nationaler Literatur sowie den Artenschutzleitfäden der Bundesländer zusammengestellt. Die Anwendung der Maßnahmen in der Praxis ist stichprobenartig durch Experteninterviews erfasst, juristische Literatur und Rechtsprechungen werden ausführlich besprochen.
Unsere kostenlosen Leseexemplare sind mittlerweile vergriffen. Sie können die Studie nur noch als digitales Dokument herunterladen.