Neugestaltung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien

19.06.2023

Mitgliedstaaten stimmen umfassender Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zu.

Am 16. Juni 2023 hat sich der Rat hinter die Einigung des Trilogs gestellt. Diese Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) wird als großer Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gewertet. Denn zur Erreichung neuen Ziele, die von 32 % auf 45 % im Jahr 2030 angehoben wurden, werden in der Europäischen Union zusätzliche Windenergie- und Solaranlagen mit mehr als 100 Gigawatt Leistung pro Jahr zu installieren sein. Für Deutschland werden damit die in 2022 stark angehobenen Ausbauziele für Wind- und Solarenergie verbindlich.

Durch die Novellierung wird in allen europäischen Ländern der Umstieg auf Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme-, Verkehr- und Industriesektor erforderlich. Auch drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn Mitgliedstaaten ihre Sektorziele nicht einhalten. Daneben enthält die Neugestaltung der RED Vorgaben für die Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen, womit Beschleunigungen erreicht werden sollen.

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