Novellierung der AVV Kennzeichnung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) wurde in den letzten Monaten umfassend novelliert. Teil dessen sind insbesondere Neuregelungen zur bedarfsgerechten bzw. bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Anstoß für die Neuerungen ist § 9 Abs. 8 des EEG 2017, welcher BNK für grundsätzlich alle kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen ab Mitte 2021 als verpflichtend ansieht. Insofern beinhaltet die neue AVV u.a. ein grundlegend angepasstes Anerkennungsverfahren für BNK-Systeme und die Einführung der Transpondertechnik. Die neue AVV wurde am 30. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (24.04.2020): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen