NRW verabschiedet Bürgerenergiegesetz
Am 15.12.2023 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) verabschiedet.
Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die verbindliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz der Windenergie zu steigern und der Ausbau der Windenergie zu beschleunigen.
Dazu wird festgelegt, dass – falls Projektentwickler und Standortgemeinde keine individuelle Vereinbarung treffen – Anlagenbetreiber zukünftig verpflichtet werden, 0,2 Cent für jede erzeugte kWh an die Kommunen zu zahlen (auch erfüllbar über § 6 EEG). Anwohnerinnen und Anwohnern ist zudem ein Investitionsangebot mittels Nachrangdarlegen anzubieten, in Höhe von 20 Prozent des Vorhabens. Falls dies nicht fristgerecht umgesetzt wird, erhält die Standortkommune eine Abgabe von 0,8 Cent je produzierter kWh.
Im Bundesland wird zudem eine Online-Transparenzplattform eingerichtet: Sie hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Standortgemeinden in die Lage zu versetzen, angewandte Beteiligungsmodelle zu vergleichen, um zu sachgerechten Beteiligungsvereinbarungen zu kommen. Zudem wird damit ein Instrument dafür geschaffen, die Öffentlichkeit über die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Beteiligungsformate zu informieren.
Weitere Informationen:
- Bürgerenergiegesetz (BürgEnG)
- Landtag Nordrhein-Westfalen (2023): Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG)
- FA Wind (2023): Dokumentation des 6. Länderfachgesprächs zu Öffentlichkeitsbeteiligung und finanzieller Teilhabe. „Segel setzen! Land in Sicht?“
Hier finden Leserinnen und Leser auf Seite 10ff. eine Übersicht über bestehende und geplante Beteiligungsgesetze des Bundes und der Länder.