§ 2 EEG 2023 – eine Zwischenbilanz

14.12.2023

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht eine Studie zur Umsetzung des § 2 EEG 2023.

Im November 2023 veröffentlichte die Stiftung Umweltenergierecht die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31. Darin wird untersucht, wie § 2 EEG 2023 in der Praxis umgesetzt und in der Rechtsprechung angewendet wird. Die Studie erläutert einerseits den Hintergrund der Regelung des § 2 EEG 2023 zum überragenden öffentlichen Interesse, ihren Inhalt und ihre Wirkungsweise sowie die Anwendungsbereiche. Andererseits zeigt sie einige Anwendungsbeispiele auf.

Darüber hinaus werden in der Veröffentlichung auch vergleichbare Regelung auf Länderebene aufgezeigt und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung dargelegt. Am Ende wird das überwiegende öffentliche Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO erklärt und in Zusammenhang gesetzt.

Die Studie beinhaltet zudem einen Anhang, der eine nicht abschließende Zusammenstellung von relevanten Regelungen mit Bezug zum öffentlichen Interesse bzw. zur öffentlichen Sicherheit, bei denen § 2 EEG 2023 zu beachten ist, umfasst.

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