Positionspapier zur Auswirkung von Mindestabständen

27.03.2019

Pauschale Abstände zwischen WEA und Siedlungen reduzieren vorhandene Flächen für die Windenergie drastisch.

Eine aktuelle Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass pauschale Abstände von Windenergieanlagen (WEA) zu Siedlungen die Kapazitäten für die Windenergienutzung stark reduzieren würden. Ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu benachbarter Wohnbebauung würde das gesamte Leistungspotenzial bereits von derzeit 80 Gigawatt auf 40 bis 60 Gigawatt reduzieren. Ein Mindestabstand von 1.200 Metern verringere das Leistungspotenzial sogar auf nur 30 bis 50 Gigawatt. Langfristig würde bei entsprechenden pauschalen Abstandvorgaben ein viel zu geringfügiger Zubau ermöglicht und die Klimaschutzziele nicht erreicht werden, schlussfolgert das UBA. Besser wäre nach Ansicht der Autoren, bei der Planung von Windparks die standortspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen und so dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen ausreichend Rechnung zu tragen. Pauschale Mindestabstände würden sogar das Risiko bergen, dass sich der Nutzungsdruck auf Waldflächen oder bisher unzerschnittene Landschaftsräume erhöht.

Mit der Analyse leistet das UBA einen Beitrag zur aktuellen Diskussion zur Einführung verpflichtender Mindestabstände. Befürworter versprechen sich von pauschalen Abstandvorgaben eine stärkere Akzeptanz der WEA innerhalb der Gemeinden. Eine Analyse der FA Wind aus dem Jahr 2015, im welcher umweltpsychologische Studien verglichen wurden, hatte bereits gezeigt, dass sich kein bedeutsamer Zusammenhang zwischen Akzeptanz und Abstand nachweisen lässt. Pauschale Siedlungsabstände seien laut der UBA-Studie daher eher ungeeignet zur Förderung der Akzeptanz.

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