Rechtliche Rahmenbedingungen für Gütesiegel
Über die Erstellung von Gütesiegeln für die Planung und den Betrieb von Windenergieanlagen wird in letzter Zeit verstärkt diskutiert. Mit Gütesiegeln können besondere Maßnahmen – etwa im Hinblick auf die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in die Planung oder deren Teilhabe an der Wertschöpfung – schnell sichtbar gemacht werden. Dies wiederum kann zu einer Steigerung der Akzeptanz führen. Neben der Diskussion um Gütesiegel für Windenergieanlagen wird auch die Forderung nach einer Zertifizierung oder behördlichen Empfehlung von naturschutzfachlichen Gutachtern erhoben. Dadurch sollen „schlechte Gutachten“, die die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erschweren und die Zulassung angreifbar machen, vermieden werden. Allerdings gelten sowohl für die Erstellung von Gütesiegeln als auch für die Zertifizierung von naturschutzfachlichen Gutachtern rechtliche Grenzen. Beides kann in die Berufsfreiheit der Betroffenen eingreifen. Aber auch kartell-, lauterkeits-, zivil-, europa- und verwaltungsrechtliche Anforderungen sind zu beachten.
Diese Rahmenbedingungen haben Dr. Sebastian Helmes, Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und Dr. Mirko Sauer im Auftrag der FA Wind in dem Hintergrundpapier „Rechtliche Anforderungen an ein Gütesiegel oder Prüfzeichen für die Planung von Windenergieanlagen“ aufgearbeitet. Mit dem Papier will die FA Wind einen Beitrag zur geführten Diskussion leisten und allen Akteuren eine Orientierungshilfe zur Seite stellen.