Rundbrief Windenergie und Recht 3/2024
In der 27. Ausgabe des Rundbriefs werden zwei Entscheidungen im Bereich des Planungsrechts sowie vier Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu genehmigungsrechtlichen Fragen rund um die Windenergie an Land besprochen.
Im Rahmen eines Eilverfahrens befasste sich das OVG Münster mit der Aussetzung von Genehmigungsverfahren während der Aufstellung eines Regionalplans. Der Beschluss adressiert interessante Fragen zu Plansicherungsinstrumenten auf Regional- und Bauleitplanebene und nimmt speziell die landesrechtliche Vorgabe des § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW in den Blick. Mit einer weiteren planungsrechtlichen Frage befasste sich zudem das OVG Magdeburg und entschied, dass vorhabenbezogene Bebauungspläne, die Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen enthalten, nicht allein deshalb funktionslos würden, weil ein wirtschaftlicher Betrieb von Anlagen nicht mehr möglich sei.
Genehmigungsrechtlich wird das Prioritätsprinzip durch eine Entscheidung des OVG Greifswald dahingehend bestätigt und ausgeweitet , dass ursprüngliche Antragsteller Vorrang bei Änderungsanträgen behalten. Artenschutzrechtliche Themen, wie die Anforderungen für den Rotmilan oder nachträgliche Maßnahmen für den Fischadler, werden in Entscheidungen des VGH Mannheim und OVG Greifswald diskutiert.
Abgerundet wird der Rundbrief durch eine wegweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der das Gericht die Frage verneinte, ob Vermeidungsmaßnahmen für Vorhaben unterhalb der Signifikanzschwelle anzuordnen sind.
Weitere Informationen:
- FA Wind und Solar (2024): Rundbrief Windenergie und Recht 3/2024
- Rechtsprechungsübersicht auf der Website der Fachagentur Wind und Solar
- Anmelde-Option für den Rundbrief Windenergie und Recht